f.a.q.

Häufig gestellte Fragen

Andere Fragen beantworten wir Ihnen gern auf Anfrage über unser Kontaktformular oder E-Mail.

Ab welchem Alter kann mein Kind Instrumental- oder Gesangsunterricht beginnen?

Ein sinnvoller Beginn für Instrumentalunterricht ist in der Regel ab Schulalter. Gesangsunterricht empfehlen wir frühestens ab einem Alter im zweistelligen Bereich.

Brauchen wir ein eigenes Instrument?

Ja, ein eigenes Instrument ist ideal. Falls Sie noch kein eigenes Instrument kaufen möchten, beraten wir Sie gern über Leihmöglichkeiten. In begrenztem Umfang sind Instrumente zur Leihe in unserer Schule vorhanden.

Welche Unterrichtsform ist am besten geeignet?

Einzelunterricht ist in den meisten Fällen die beste Wahl. Wenn jedoch Freunde oder Geschwister mit ähnlichem Leistungsstand gemeinsam starten, kann auch gemeinsamer Unterricht sinnvoll sein.

Was passiert bei Krankheit oder anderen Ausfällen?

Wenn der Schüler den Unterricht absagt, gilt die Einheit als ausgefallen. Bei Absagen, die durch die Schule oder Lehrkraft verursacht werden, holen wir die Stunde nach oder stellen eine Vertretung. Bei längerfristiger, ärztlich bescheinigter Krankheit (mehr als vier Unterrichtseinheiten) pausieren wir den Gebühreneinzug.

Wie sind die Kündigungsbedingungen?

Die ersten vier Unterrichtsstunden gelten als Probezeit, in der eine Kündigung jederzeit möglich ist. Danach beträgt die Kündigungsfrist sechs Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit.

Gibt es Rabatte?

Ja, Familien mit zwei oder mehr Schülern erhalten 5% Rabatt auf die Gebühr. Leistungsempfänger der Aktion „Bildung und Teilhabe“ unterstützen wir zusätzlich mit einem monatlichen Nachlass von 5,00 €.

Findet der Unterricht in den Ferien statt?

Zum Schutz der Kinder findet während der Ferien und an gesetzlichen Feiertagen kein Unterricht statt, gemäß den Regelungen des Freistaates Sachsen. Frei bewegliche Ferientage variieren in ihrer Anzahl, je nach Anzahl der gesetzlichen Feiertage in den Schulferien. Diese werden von der Schulleitung rechtzeitig bekanntgegeben.

Warum fallen in unterrichtsfreien Zeiten Gebühren an?

Die Unterrichtsgebühr basiert auf einer Jahresgebühr, die in 12 Monatsraten aufgeteilt wird. Bei Zahlung der gesamten Jahresgebühr zu Beginn gewähren wir 2% Skonto.

Gibt es Auftrittsmöglichkeiten für die Kinder?

Vor den Sommer- und den Winterferien veranstalten wir Vorspiele in der benachbarten Location „Riverboat“. Darüber hinaus wird es ab 2025 im Tanzsaal der Schule sogenannte Übungsabende geben, zu denen die erworbenen Fähigkeiten präsentiert werden können.

Gibt es Parkmöglichkeiten an der Schule?

Während des Unterrichts dürfen Sie die Parkplätze im Hof hinter der Villa Rossa (Musikschule) nutzen, die von der Firma Riverboat Leipzig GmbH bereitgestellt werden, außer an Veranstaltungs­tagen im Riverboat. Bitte fahren Sie im Hof stets im Schritttempo aus Rücksicht auf die Fußgänger.